1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Cullen" Robert Cullen Ltd (als Unternehmen in Schottland unter der Nummer "SC355707" eingetragen);

"Bedingungen" die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen des Staates;

"Vertrag" jede Vereinbarung zwischen Cullen und dem Kunden über den Verkauf und Kauf von Waren, die diese Bedingungen beinhaltet;

"Kunde" die Person, die sich bereit erklärt, Waren von Cullen gemäß diesen Bedingungen zu kaufen (deren Einzelheiten im Vertrag festgelegt werden können);

"Lieferadresse" die Adresse für die Lieferung der Waren, die der Hauptgeschäftssitz des Kunden ist, sofern im Vertrag nicht anders angegeben;

"Voraussichtliches Lieferdatum" das Datum, an dem Cullen schätzt, dass die Waren an die Lieferadresse geliefert werden;

"Waren" Waren, die Cullen dem Kunden vertragsgemäß liefern soll.

2. VERKAUFSGRUNDLAGE

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren, die von Cullen abgeschlossen werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, mit Cullen auf der Grundlage dieser Bedingungen zu verhandeln, vorbehaltlich aller schriftlich im Vertrag festgelegten Bedingungen und unter Ausschluss aller anderen Bedingungen in anderen Dokumenten.

3. VERKAUF & KAUF

(i) Der Kunde erklärt sich bereit, Waren von Cullen zu kaufen und Cullen erklärt sich bereit, Waren an den Kunden zu verkaufen. (ii) Jede Bestellung oder Annahme eines Kostenvoranschlags für Waren durch den Kunden bei Cullen gilt als Angebot des Kunden zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen und ist für den Kunden verbindlich, aber nicht für Cullen, bis Cullen diese Bestellung in der Auftragsbestätigung angenommen hat. (iii) Der Kunde stellt sicher, dass die Auftragsbedingungen und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.

4. ANGEBOTE

(i) Jede Offerte wird auf der Grundlage gegeben, dass sie kein Angebot ist, sie kann von Cullen jederzeit ohne Vorankündigung zurückgezogen werden, und es kommt kein Vertrag zustande, bis Cullen eine Auftragsbestätigung an den Kunden versendet oder (falls früher) Cullen dem Kunden Waren liefert. (ii) Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Tagen ab seinem Datum gültig, sofern es von Cullen nicht vorher zurückgezogen wurde. (iii) Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Bestellung, ein angenommenes Angebot oder einen Vertrag zu stornieren, es sei denn, eine solche Stornierung wurde von Cullen akzeptiert und der Kunde entschädigt Cullen vollständig für alle Verluste, Kosten und Ausgaben, die bis zur Annahme einer Stornierungsmitteilung entstanden sind.

5. BESCHREIBUNG

(i) Die Menge und die Beschreibung der Waren entsprechen dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Cullen, auch wenn das angebotene Material gelegentlich durch Material höherer Qualität ersetzt werden kann. (ii) Eine Mengenabweichung von nicht mehr als plus/minus zehn Prozent stellt keinen Vertragsbruch oder eine Nichterfüllung des Vertrags dar und wird als ordnungsgemäße Lieferung betrachtet. Für derartige Abweichungen wird eine anteilige Gebühr oder ein Zuschlag zum Angebotspreis erhoben.

6. LIEFERUNG

(i) Cullen wird sich nach besten Kräften bemühen, dem Kunden die Waren am oder um das voraussichtliche Lieferdatum herum an die Lieferadresse zu liefern, wobei der Zeitpunkt der Lieferung nicht entscheidend ist. (ii) Alle für den Transport der Waren verwendeten Paletten bleiben Eigentum von Cullen und werden auf Wunsch von Cullen innerhalb einer angemessenen Frist und in gutem Zustand zurückgenommen, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. (iii) Teillieferungen werden jeweils als eigenständiger Vertrag behandelt, und eine Nichterfüllung oder ein Verstoß von Cullen in Bezug auf eine Teillieferung berechtigt den Kunden nicht, eine andere Teillieferung zu stornieren oder den Vertrag als Ganzes als nichtig zu betrachten. (iv) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei der Lieferung zu überprüfen und falls die Ware beschädigt ist oder in einer reduzierten Menge geliefert wurde (vorbehaltlich der Bedingung 5 (ii)), kann der Kunde, sofern er Cullen nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Lieferung benachrichtigt, keine Ansprüche gegen Cullen wegen der Beschädigung oder Minderlieferung der Ware geltend machen. Ein Anspruch wird nicht berücksichtigt, wenn die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein nicht entsprechend qualifiziert ist. (v) Off-Loading - Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Cullen vor der Lieferung über alle besonderen Umstände in Bezug auf die Lieferung zu informieren. (vi) Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet Cullen nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (wobei die drei Begriffe ohne Einschränkung reine wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Wertminderung des Firmenwerts und ähnliche Verluste einschließen) oder für Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung der Warenlieferung verursacht werden (auch wenn diese durch Fahrlässigkeit von Cullen verursacht wurde), noch berechtigt eine Verzögerung den Kunden zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung überschreitet 30 (dreißig) Tage. (vii) Falls der Kunde aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht annimmt oder Cullen nicht in der Lage ist, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Kunde keine entsprechenden Anweisungen erteilt hat, werden die Waren bei Cullen zur Abholung durch den Kunden bereitgehalten, wobei das Risiko für die Waren auf den Kunden übergeht und Cullen jederzeit eine Rechnung für die Waren stellen kann, die vom Kunden innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen ist.

7. PREIS & ZAHLUNG

(i) Der Preis der Waren ist der im Vertrag festgelegte Preis oder, falls nicht angegeben, der von Cullen angebotene Preis. (ii) Cullen behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um Kostensteigerungen für Cullen widerzuspiegeln, die auf Faktoren außerhalb der Kontrolle von Cullen zurückzuführen sind.

(iii) Cullen ist berechtigt, dem Kunden alle vertraglich geschuldeten Beträge bei oder jederzeit nach Lieferung oder Abholung der Waren in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde die Waren nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Herstellungsmonat abgenommen hat, wird Cullen die Waren in Rechnung stellen und der Kunde wird die Lieferung oder Entsorgung der Waren bestätigen. (iv) Vorbehaltlich der Bestimmungen im Vertrag (und in Bedingung 6 (vii)) ist der Kunde verpflichtet, alle Rechnungen am Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung erstellt wurde, in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln an Cullen zu zahlen, und zwar ohne jeglichen Abzug, sei es im Wege der Aufrechnung, der Gegenforderung, des Rabatts, der Minderung oder auf andere Weise. (v) Alle Zahlungen, die Cullen im Rahmen des Vertrages zu leisten hat, werden ungeachtet aller anderen Bestimmungen sofort bei dessen Beendigung fällig. (vi) Wenn Cullen die vollständige Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erhalten hat, ist Cullen unbeschadet seiner Rechte berechtigt:

a) den gesamten Preis aus dem Vertrag und allen anderen Verträgen oder Vereinbarungen, die Cullen mit dem Kunden abgeschlossen hat, einzuklagen;
b) gesetzliche Zinsen (vor und nach einem Urteil) gemäss dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in Rechnung zu stellen;
c) den Vertrag zu kündigen oder auszusetzen und/oder die sofortige Rückgabe aller von Cullen an den Kunden verkauften Waren zu verlangen, die nicht gemäss Bedingung 9 in das Eigentum des Kunden übergegangen sind, und der Kunde erklärt sich hiermit bereit, Cullen auf Verlangen die Kosten oder Ausgaben für die Wiederbeschaffung dieser Waren zu erstatten.

8. URSPRUNG

Alle Originale oder Werkzeuge bleiben das Eigentum von Cullen, es sei denn, es wurden mit dem Kunden vorherige Eigentumsrechte ausgehandelt und vereinbart. Die Zahlung der Anfangskosten durch den Kunden stellt selbst kein Eigentum dar. Werkzeuge und Vorlagen, die nicht innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren verwendet werden, gelten als überflüssig und können ohne vorherige Ankündigung vernichtet werden.

9. GEISTIGES EIGENTUM

(i) Alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich (ohne Einschränkung) aller Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken oder eingetragener oder nicht eingetragener gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte und jeglichen Know-hows) an den Waren sind ausschließliches Eigentum von Cullen (außer wie in Bedingung 8 (ii) genehmigt). (ii) Sofern die Waren von Cullen gemäß den vom Kunden vorgelegten Spezifikationen oder Anweisungen hergestellt oder ein Verfahren auf sie angewandt werden soll (und an denen geistige Eigentumsrechte bestehen können), oder sofern die Waren auf Wunsch des Kunden mit einem Warenzeichen, einem Handelsnamen oder einer Dienstleistungsmarke versehen werden sollen, Der Kunde gewährt Cullen eine unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte und hält Cullen schadlos gegen alle Schäden, Kosten und Ausgaben, die Cullen im Zusammenhang mit einer Klage oder der Beilegung einer Klage wegen Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschmacksmusters, Warenzeichens oder anderer gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte zugesprochen wurden oder entstanden sind oder die Cullen bezahlt hat oder zu bezahlen bereit ist.

10. RISIKO & TITEL

(i) Unless otherwise stated in these Conditions Goods are risk of Customer from time of delivery. (ii) Ownership of Goods shall not pass to Customer until Cullen has received funds in fu!I for the price of goods and all other sums due. Cullen shall be entitled to recover payment for Goods not withstanding that ownership of any Goods has not passed from Cullen. {iii) Until ownership has passed to Customer, Customer shall (a) grant Cullen, its agents and employees an irrevocable licence at any time to enter premises to inspect stored Goods or, to recover them; and (b} maintain Goods in a satisfactory and original condition, and keep them insured on Cullen’s behalf. (iv) Cullen or their agents may recover the Goods if an Administrator, Receiver or Liquidator is appointed in the case of a Limited Liability Company or in the case of an individual or partnership if the individual or partnership, or any of them, are sequestrated in bankruptcy. (v) Cullen shall be entitled to resell or otherwise dispose of recovered Goods in any way Cullen thinks fit. Customer hereby grants Cullen a non­exclusive, worldwide, royalty free, irrevocable licence to use all trademarks applied to Goods by Customer or any third party for purposes of such disposal.

11. GARANTIE

(i) Cullen garantiert, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung in allen wesentlichen Punkten den im Vertrag festgelegten Spezifikationen entsprechen und für einen Zeitraum von 1 (einem) Monat ab Lieferdatum frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sind, vorausgesetzt, dass:

a) Cullen haftet nicht für Mängel an den Waren, die sich aus den vom Abnehmer gelieferten Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen ergeben;
b) Cullen haftet nicht für Mängel, die sich aus normalem Verschleiß, vorsätzlicher Beschädigung oder Fahrlässigkeit des Abnehmers oder der Personen, die die Waren benutzen, oder aus Missbrauch oder Änderungen oder Reparaturen der Waren ohne Anweisung oder Genehmigung von Cullen ergeben;
c) Cullen haftet nicht, wenn der Gesamtpreis der Waren nicht bis zum Fälligkeitstermin bezahlt wurde.

(ii) Im Falle eines berechtigten Anspruchs gemäß Bedingung 10 (i) durch den Kunden ist Cullen berechtigt (nach eigenem Ermessen), die Waren (oder das betreffende Teil) kostenlos zu ersetzen oder dem Kunden den Preis der Waren (oder einen angemessenen Teil des Preises) zu erstatten, wobei Cullen dem Kunden gegenüber keine weitere Haftung übernimmt. (iii) Falls Cullen die Ware gemäß Bedingung 10 (ii) ersetzt, muss der Kunde Cullen erlauben, die ursprünglich gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen, und Cullen muss die Ersatzware innerhalb einer angemessenen Frist liefern.

12. HAFTUNG

(i) Die Gesamthaftung von Cullen gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Klagegründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben (sei es aufgrund von Vertragsbruch, verschuldensunabhängiger Haftung, unerlaubter Handlung (einschließlich, ohne Einschränkung, Fahrlässigkeit), falscher Darstellung oder anderweitig), übersteigt nicht den Gesamtrechnungspreis der vom Kunden im Rahmen des Vertrags bezahlten oder zu zahlenden Waren. (ii) Cullen haftet dem Kunden gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Verlust oder Wertminderung des Firmenwerts, entgangene Einsparungen, entgangene Geschäftschancen, Datenverlust oder Datennutzung, Rufschädigung, indirekte, Folge- oder Sonderverluste oder -schäden, unabhängig von der Art der Handlung, ob aus Vertrag, verschuldensunabhängiger Haftung oder unerlaubter Handlung (einschließlich, ohne Einschränkung, Fahrlässigkeit) und unabhängig davon, ob Cullen von der Möglichkeit des betreffenden Verlusts, Schadens oder der Verletzung wusste oder wissen musste. (iii) Keine der Vertragsbestimmungen schränkt die Haftung einer der Parteien für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit, für Betrug oder arglistige Täuschung sowie für jede andere Haftung ein, deren Ausschluss oder Beschränkung nach schottischem Recht nicht zulässig ist.

13. GEWALT MAJEURE

Cullen behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder die Menge der vom Kunden bestellten Waren zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber Cullen), wenn Cullen aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle von Cullen entziehen, an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder sich diese verzögert, vorausgesetzt, dass der Kunde das Recht hat, Cullen schriftlich zu benachrichtigen, um den Vertrag zu kündigen, wenn die fraglichen Umstände länger als 180 (einhundertachtzig) Tage andauern. "Als Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von Cullen liegen, gelten unter anderem höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung, Dürre, behördliche Massnahmen, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Arbeitskräften, Material oder Vorräten sowie alle vorgenannten Umstände.

14. BEENDIGUNG UND KÜNDIGUNG

Cullen ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden sofort zu kündigen, wenn:

a) Der Kunde begeht einen nicht behebbaren Vertragsbruch, wiederholt beharrlich einen behebbaren Vertragsbruch oder begeht einen behebbaren Vertragsbruch und behebt diesen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über den Vertragsbruch; oder
b) Der Kunde schließt einen Vergleich mit seinen Gläubigern, wird Gegenstand eines Insolvenzverfahrens, Konkurses oder eines anderen ähnlichen Verfahrens oder Ereignisses; oder
c) Es gibt zu irgendeinem Zeitpunkt eine wesentliche Änderung in der Geschäftsführung, im Eigentum oder in der Kontrolle des Kunden.

15. RECHTSKONSTRUKTION

Diese Bedingungen sind in jeder Hinsicht gemäß den schottischen Gesetzen auszulegen und unterliegen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der schottischen Gerichte.

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